
- Rückverrechnung Krankenversicherung -
Bei Inanspruchnahme einer Wahltherapeutin, wie ich es bin, erhalten Sie einen bestimmten Betrag der Kosten nach Abschluss der Therapie von der Krankenkasse zurück.
Vor Therapiestart benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie/Hippotherapie. Diese erhalten Sie bei Ihrer/m behandelnden Arzt/behandelnden Ärztin.
Für einen Hausbesuch muss dies jedenfalls auf der Verordnung vermerkt sein.
Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherungsanstalt ab.
Für Hausbesuche erhalten Sie in der Regel einen höheren Anteil zurück.
Aktuell müssen Sie bei der SVS und KFA vor Therapiebeginn eine Chefärztliche Bewilligung einholen.
Bei einer Zusatzversicherung ist eine Rückerstattung bis zum gesamten Betrag möglich.
Für die Einreichung bei Ihrem Versicherungsträger sind Sie selbst verantwortlich.
Des Weiteren benötigen Sie zur Einreichung Folgendes:
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Honorarnote im Original
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Zahlungsbestätigung (wenn per Banküberweisung)
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Verordnung des Arztes im Original
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Terminbestätigung der absolvierten Therapie (auf Honorarnote vorhanden)
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Bewilligung der Krankenkasse (dzt. SVS, KFA)
Falls Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
